jeudi 31 juillet 2014

Sonstiges „europäische Garantiebescheinigung“ ausreichend?

Hallo



Ein privater Verkäufer teilte mir auf meine Anfrage nach Restgarantie bei einer

gebrauchten „Sony Cyber SHOT DSC HX50V“ mit, dass er keinen Kaufbeleg mehr hat, aber es würde die "gesetzliche Herstellergarantie" durch die „europäische Garantiebescheinigung“ beiliegend in der Originalverpackung greifen.

Wie weist man diese "gesetzliche Herstellergarantie" aber ohne Garantiebeleg bzw. Kaufbeleg nach, wenn es zu einer Garantieleistung kommt bzw. kommen müsste?



Ist diese „europäische Garantiebescheinigung“ beiliegend in der Originalverpackung dafür ausreichend?




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