Hallo Fotofreunde,
Garantie, Gewährleistung ist immer so eine Reizthema.
nach dem ich immer wieder Verkaufsangebote lese, wo auf angebliche Garantie von Seiten des Herstellers hingewiesen wird und dennoch nicht korrekt sind, fasse ich folgendes zusammen:
Sony gewährt seit 1.April 2013 generell eine 2 Jahresgarantie.
Wenn jemand etwas gebraucht kauft, sollte er sich einen kurzen Dreizeiler als Kaufbestätigung vom Verkäufer geben lassen und ganz wichtig die Rechnung.
Sony kann somit das Gerät zu ordnen.
Siehe Mailauszug:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
vielen Dank, dass Sie sich an den Sony Support gewendet haben.
Die Garantie gilt ab dem Erstverkauf und beträgt dann 2 Jahr, es muß auf jeden Fall ein Kaufbeleg vorliegen der dem Gerät zugeordnet werden kann.
Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, können Sie auf diese E-Mail antworten oder uns unter folgenden Nummern kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. H.Ewald
Customer Information Center
Sony Deutschland
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oder:
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
vielen Dank, für Ihre Rückmeldung.
Wenn der Blitz in Deutschland erworben wurde, gelten 2 Jahre Garantie ab Kauf bei Amazon, es ist auf jeden Fall wichtig das Sie auch den Original Kaufbeleg mitbekommen und einen der den Weiterverkauf dokumentiert.
Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, können Sie auf diese E-Mail antworten oder uns unter folgenden Nummern kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. H.Ewald
Customer Information Center
Sony Deutschland
Tel.: 030/585812345 (Ortstarif)
Sony Europe Limited, Zweigniederlassung Deutschland
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Und jetzt wird es ganz heiß:
Sollte jemand eine Registrierungsurkunde haben wo explizit darauf hingewiesen wird, dass man bei dieser Sony Garantie Registrierungsurkunde keinen Kaufbeleg vorlegen muss, dann kann man böse Überraschungen erleben:
Die Inanspruchnahme einer Reparatur ist für Geräte die nach 2013 gekauft wurden auch ohne Rechnung möglich, wenn man wie Sie den Garantiebeleg hat.
Aber da Sie nicht der Erstbesitzer sind, kann dies auch abgelehnt werden.
Also es hängt natürlich viel von der Kulanz Sony ab, aber am sichersten ist es, Kaufvertrag, Rechnung.
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So Thema Tamron, die 5 Jahresgarantie gilt nur für den Erstkäufer, genauso wie bei Sigma die 3 Jahre.
Fehlt bei Sigma die Garantiekarte, wird eine Reparatur abgelehnt, selbst erlebt.
Bei Tamron kaufe ich z.B. ein Objektiv und lasse es für 5 Jahre registrieren, mittlerweile fragt Tamron auch nach, welchen Body man einsetzt, warum, sollte nach 2 Jahren der Käufer plötzlich einen anderen Body haben und mit dem Objektiv Probleme mit AF haben, so wird es Kostenpflichtig, wenn man angibt, der eingetragene Body existiert nicht mehr.
Schickt man das Objektive ohne Body zu Tamron wird es eben nur auf gut Glück justiert und nicht auf den Body, wenn man dies umgehen will.
Klar kann man über den Erstkäufer die Garantie bei Tamron und Sigma abklären, wenn der Erstkäufer bekannt ist od. bereit.
Aber wenn ältere Verkäufer in der Zwischenzeit verstorben sind, so ist es eben Lehrgeld.
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Ist zwar jetzt etwas mehr geworden, aber mir war es mal wichtig, das zu schreiben.
Leute, wenn jemand was um 50 kauft, dann mache ich auch keinen Wind, aber teure Objektive, Bodys usw. da sollte man wirklich im Vorfeld alles abklären.
Leider sind viele Verkäufer zu faul, zu erwähnen, wie alt, ob eine Rechnung besteht od. wieviel Auslösungen der Body hat, dass wäre schon Wünschenswert.
Wer viel kauft, hat sicherlich schon seine eigenen Erfahrungen gemacht, z.B. Artikel wie neu, für den einen Verkäufer ist es eben wie neu und für manchen Käufer ein abgelutschtes Drum das nach Rauch stinkt.
Außerdem ist es rechtlich für den Verkäufer ein Problem, wenn im Verkaufsthread steht, Garantie durch den Hersteller, wenn dies so nicht ist.
Darum drucke ich mir jedes Angebot vorher aus, wenn ich kaufe, weil ständig Textänderungen passieren und im anderen Forum man das Angebot direkt löschen kann.
Wer diesen Zeilen anzweifelt kann sich gerne bei Sony erkundigen u. wer es langweilig findet, dem wünsche ich viel Glück beim Kauf od. Verkauf:)